Hier
die Einschätzung der obersten Verwaltungsrichter des BVerwG vom 26. August
2010 von Bernd Joschko (Er hatte gegen den Landkreis Goslar geklagt und darf
seine Sichtweise der Synergetik Methode weiterhin verbreiten!)
- Zitat aus dem BVerwG-Urteil:
"Die Methode präsentiert sich als etwas grundsätzlich Neues im
Gesundheitswesen, als die "vierte Kraft" im Gesundheitswesen neben
Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten sowie als höchste Stufe
der Heilung - auf unterster Stufe steht danach die Schulmedizin mit einer bloßen
Symptombekämpfung oder -unterdrückung."
Die Richter haben die Selbstdarstellung der Methode mitgetragen
- Zitat aus dem Urteil:
"Nach
der Eigendarstellung versteht sich die Synergetik-Therapie als eine Alternative
zur üblichen Schulmedizin, welche unfähig zu einer wahren Heilung
von Krankheiten sei. Patienten, die sich bereits in ärztlicher Behandlung
befinden, wird der Rat erteilt, den Arzt zu wechseln, wenn dieser den Aspekt
der Selbstheilung nicht nachvollziehen könne ("denn Sie bekommen ja
auch nicht beim Metzger kompetente Antworten auf die Frage nach vegetarischer
Ernährung"). Die Kläger stellen demgegenüber in Aussicht,
mit der Synergetik-Therapie praktisch jede Art von Erkrankungen körperlicher
oder seelischer Art bis hin zu Selbstmordgefährdung im Wege der aktiven
Selbstheilung behandeln zu können."
Der Berufsstatus wurde bestätigt, ebenso die Autonomie
- Zitat aus dem Urteil: "Die Einordnung der Tätigkeit als erlaubnispflichtige
Ausübung der Heilkunde stellt keinen unverhältnismäßigen
Eingriff in die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG dar." ... "Die
Kläger müssen, wenn sie Krankheiten behandeln wollen, selbst einschätzen
können, ob ihre Methode gefahrlos angewandt werden kann oder ob die Grenzen
ihrer Fähigkeiten überschritten sind und ein Arzt eingeschaltet werden
muss. Das gilt für die Aufnahme einer Behandlung wie für deren Fortsetzung.
Nicht nur zu Beginn einer Therapie, sondern auch im Verlauf der Behandlung können
sich Komplikationen ergeben, die die Kläger erkennen und auf die sie gegebenenfalls
reagieren müssen. Die dafür erforderlichen Grundkenntnisse und die
nötige charakterliche Zuverlässigkeit werden durch die Überprüfung
vor Erteilung der Heilpraktikererlaubnis sichergestellt."
Fazit: Der Absolvent eines HP-Schein kann mit der Synergetik
Methode und der darin enthaltenen Berufsauffassung körperliche und seelische
Krankheiten direkt behandeln - er wirkt wie ein "alternativer ganzheitlicher
Arzt".